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Vereinsrecht

Rechtsanwalt Thomas Roth

Im Vereinsrecht stehen wir Vorständen und Mitgliedern zur Seite.

Das betrifft z.B.:

  • die Erstellung und Überprüfung von Satzungen
  • den ordnungsgemäßen Ablauf von Mitgliederversammlungen
  • die richtige Beschlussfassung
  • die korrekte Durchführung von Wahlen