Hallo ,
die Datenschutzgrundverordnung ist seit Wochen in aller Munde, seit dem 25.05.2018 gilt sie uneingeschränkt. Ist jetzt alles neu?
Nein, die meisten Rechte, die die Verordnung den Betroffenen jetzt gibt, gab es in Deutschland auch vorher schon. Informations- und Auskunftsrechte, Löschungs-, Übertragungsrechte gab es schon vorher. Neu ist allenfalls, dass die Betroffenen jetzt sehr ausführlich informiert werden müssen und dass diejenigen, die fremde Daten verarbeiten, dokumentieren müssen, wie sie das tun.
Bei Anwälten steht und stand der Datenschutz schon aus berufsrechtlichen Gründen ganz weit oben. Denn wir Anwälte unterliegen der Verschwiegenheit und das setzt besondere Schutzmaßnahmen voraus.
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Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thomas Roth
Thomas Roth Dr. Ute Ploch-Kumpf Antje Müller Andrea Heinrichs
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