In einer Entscheidung am 29.03.2017 (Az. VIII ZR 44/16) hat sich der BGH mit den Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters beschäftigt. In dem Fall hatte der Vermieter einem Mieter die Wohnung gekündigt, um sie für einen Hausmeister frei zu machen.
Seit Anfang des Jahres sind Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft.
Diese Frage hatte der BGH im Oktober 2016 zu entscheiden. Im § 556b Abs. 1 BGB heißt es dazu:
Ab dem 01.01.2017 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Damit steigen die Unterhaltsansprüche von Kindern leicht an.