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14. März 2019
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Mieter können vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Demnach kann der Verlust der Wohnung - unabhängig von gesundheitlichen Folgen - für ältere Menschen einen Härtegrund darstellen. Im Streitfall hatten sich Mieter gegen eine Eigenbedarfskündigung ihrer Vermieterin gewehrt.